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Satzung

                                                     

 

                                              Satzung des FDP-Ortsverbandes Oststeinbek

                                                  Beschlossen am 13.November 2007                      

 

 

Vorbemerkung: Funktionen, Ämter- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen

 

 

 

                                                                 §1

Der Ortsverband Oststeinbek ist eine Untergliederung des Kreisverbandes Stormarn der Freien Demokratischen Partei e.V. und erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Oststeinbek.

 

                                                                 §2

Der Ortsverband führt eigenständig seine Geschäfte, wenn mindestens drei Mitglieder einen geschäftsführenden Vorstand bilden.

 

                                                                §3

(1) Der Ortsvorstand besteht aus mindestens

          a) dem Ortsvorsitzenden

          b) dem Stellvertreter

          c) dem Ortsschatzmeister

 

(2) Der Ortsvorstand besteht aus höchstens

         a) dem Ortsvositzenden

         b) zwei Stellvertretern

         c) dem Ortsschatzmeister

         d) dem Schriftführer

         e) dem Pressesprecher 

         f) bis zu drei Beisitzern

 

(3) Die unter a) bis d) genannten Mitglieder bilden den geschäftsführenden Ortsvorstand

 

(4)Die Mitglieder des Ortsvorstandes werden in geheimer Wahl gewählt.

 

(5) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

   

 

                                                             §4

Der Ortsvorsitzende lädt zu Versammlungen ein und leitet diese Versammlungen. Er kann in Einzelfällen dieses Recht auf andere Mitglieder übertragen.

 

 

                                                              §5

Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

 

 

                                                             §6

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.

 

                                                         

                                                             §7

Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Für sie ist mit einer Frist von 14 Tagen einzuladen.

 

                                                             §8

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt, so übernimmt ein Nachfolger dieses Amt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode.



Julis
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